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   BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62   

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https://dejure.org/1962,2565
BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62 (https://dejure.org/1962,2565)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1962 - 2 StR 246/62 (https://dejure.org/1962,2565)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1962 - 2 StR 246/62 (https://dejure.org/1962,2565)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach der Vorstellung des Täters - Aufhebung des Strafausspruchs aufgrund fehlenden Ausschlusses der Beeinflussung der Strafe wegen versuchter Eigenabtreibung durch die Verurteilung wegen Beihilfe zur Fremdabtreibung - ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

    Auszug aus BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62
    Der von der Revision angeführten Entscheidung BGHSt 11, 324 = NJW 1958, 1051 lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • RG, 09.11.1933 - II 321/33

    Patronen - § 27 StGB, Gehilfenvorsatz

    Auszug aus BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62
    Zwar ist nicht erforderlich, daß der Gehilfe eine Vorstellung über alle Einzelheiten der Ausführung der Haupttat hat (vgl. RGSt 67, 343).
  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 978/52
    Auszug aus BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ist die Vorstellung des Täters maßgebend; es kommt darauf an, ob er die Vorstellung hatte, den begonnenen Versuch fortzusetzen oder einen fehlgeschlagenen Versuch wiederholen zu können (BGHSt 4, 180 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52], BGH Urt. v. 14. Februar 1956 - 5 StR 544/55).
  • BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59

    Verhängung einer Gefängnisstrafe für eine Gesamtstrafe aus mehreren

    Auszug aus BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62
    Daran ändert nichts, daß diese bei Bildung der Gesamtstrafe wieder in Zuchthaus umzuwandeln ist; denn die Gefängnisstrafe behält neben der Gesamtstrafe ihre Bedeutung als eine selbständige, der Rechtskraft fähige richterliche Entscheidung (BGHSt 13, 146).
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, daß trotz Fortsetzungszusammenhangs die Frage des Rücktritts für jede Einzolhandlung besonders zu prüfen sei, handelt es sich um jeweils beendigte Versuche (vgl. RGSt 39, 220; BGH Urteile vom 14. Februar 1956 - 5 StR 544/55 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 394 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] - und 18. Juni 1962 - 2 StR 246/62 -).
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